Anzeige einer Geburt

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Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Meldenachweise beider Elternteile
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig


 
Kontaktdaten von Markus Teubel
Markus Teubel
Hauptstraße 12
3822 Karlstein an der Thaya
Tel: 02844/ 279
Fax: 02844/ 279-20
gemeinde@karlstein-thaya.at
markus.teubel@karlstein-thaya.at