Service
Bauen & Wohnen



Hier finden Sie aktuelle Berichte, Verordnungen, Hinweise und Tipps zum Thema "Bauen & Wohnen" in der Marktgemeinde Karlstein.


IMMOBILIEN


Die Marktgemeinde Karlstein an der Thaya bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre im Gemeindegebiet Karlstein gelegene Immobilie kostenlos zu inserieren. Zusätzlich können Sie über das Kommunale Standort Informationssystem "Komsis" Immobilien suchen und finden!

Jetzt kostenlos Immobilien inserieren, suchen und finden!


MIETWOHNUNGEN


Sofort bezugsfertige Mietwohnungen
der Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Waldviertel":


Mietwohnung in der Wilhelm-Matzinger-Straße
      80m² Wohnnutzfläche
     PDF Details (PDF / 916 KB)

Mietwohnung in der Sparkassengasse 7/4
      75m² Wohnnutzfläche
     PDF Details (PDF / 916 KB)

Sofort bezugsfertige Mietwohnungen

Nähere Informationen:
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Waldviertel"
Telefon: 02846/7014
E-Mail: wav@waldviertel-wohnen.at
Homepage: www.waldviertel-wohnen.at


BAUPLÄTZE


Auf der Suche nach einem Bauplatz in Karlstein?

Die Marktgemeinde Karlstein an der Thaya verfügt über Bauplätze in der Dobersberger Straße und Schillerstraße, die zum Verkauf stehen. Die Bauplätze werden angeboten in Kooperation mit der Firma Hartl Haus oder direkt über die Marktgemeinde Karlstein an der Thaya.

Fläche: 800 - 1.500 m² je nach Wunsch (noch nicht parzelliert)

PDF Details (PDF / 493 KB)

Hartl Haus-Projekt in Karlstein

Nähere Informationen:
Firma Hartl Haus
Telefon: 02849/8332-246
BM Nechwatal: 0664/4138100
Homepage: www.hartlhaus.at

oder

Gemeindeamt Karlstein an der Thaya
Telefon: 02844/279
E-Mail: gemeinde@karlstein-thaya.at


BAUBEHÖRDLICHE BEWILLIGUNG / BAUANZEIGE


Alle Liegenschaftseigentümer werden darauf hingewiesen, dass für sämtliche bauliche Veränderungen vor Baubeginn bei der Baubehörde um eine baubehördliche Bewilligung für Neu-, Zu- und Umbauten von Haupt- und Nebengebäuden, Errichtung von Gartenhäusern, Errichtung eines Carport, Ausbau von Dachgeschossen etc. anzusuchen ist.

Eine Bauanzeige ist z.B. bei Errichtung von Heizungs- und Solaranlagen, TV-Satellitenantennen, Anbringung von Wärmeschutzverkleidungen an Gebäuden, Jauchegruben bis 60 m³ Fassungsvermögen etc. abzugeben.


KANAL UND WASSERLEITUNG


Bekanntgabe von Änderungen: Treten durch (bei der Baubehörde nicht bewillungspflichtige oder nicht gemeldete) Neu-, Zu- oder Umbauten sowie durch einen Abbruch Änderungen in den ursprünglich ermittelten Berechnungsflächen für die Vorschreibung von Kanal- und Wasserleitungsabgaben und -gebühren auf (z.B. durch ein nachträglich errichtetes Bad, Waschküche etc. in Keller- oder in Dachgeschossen), so hat der Abgabenpflichtige diese binnen zwei Wochen nach Eintritt der Veränderung der Abgabenbehörde schriftlich anzuzeigen.


ORTSBILD-BROSCHÜRE GIBT TIPPS


Viermal jährlich erscheint die kostenlose, beim Land erhältliche, Broschüre "NÖ gestalten". Sie enthält zahlreiche Tipps und Hinweise für Bauherren und stellt gelungene Beispiele vor.
www.noe-gestalten.at
Bestellung:
Amt der NÖ Landesregierung, Baudirektion
Telefon: 02742/9005-15656
Homepage: www.noe-gestalten.at


KOSTENLOSE BAUBERATUNG


Eine wertvolle und effiziente Hilfe für Bauherren stellt die kostenlose Bauberatung von "NÖ gestalten" dar. Der Berater kommt zu Ihnen und berät Sie ausführlich in Gestaltungsfragen direkt vor Ort.

Da dies eine Serviceeinrichtung des Landes ist, können Sie mit unabhängiger und kompetenter Beratung rechnen. Nähere Infos dazu erhalten Sie telefonisch unter 02742/9005-15656.




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Links:
NÖ gestalten
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft "Waldviertel"
help.gv.at - Wegweiser durch Österreichs Ämter, Behörden und Institutionen
noel.gv.at - Amt der niederösterreichischen Landesregierung
Kommunales Standort Imformationssystem "Komsis"
Wohnen im Waldviertel
Standort:Aktiv