Aktuelles
Heizkostenzuschuss 2011/2012

Die Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2011/2012 in der Höhe von EUR 130,- zu gewähren.

Der Heizkostenzuschuss kann beim Gemeindeamt des Hauptwohnsitzes bis 30. April 2012 beantragt werden. Antragsformulare sind beim Gemeindeamt Karlstein erhältlich bzw. können Sie unter www.noe.gv.at/hkz downgeloadet werden!

Der aktuelle Ausgleichszulagenrichtsatz (brutto) 2011 beträgt:

für Alleinstehende EUR 793,40
für Ehepaare EUR 1.189,56
und zuzüglich für jedes Kind EUR 122,41 solange für dieses Familienbeihilfe bezogen wird.

Wer kann den Heizkostenzuschuss erhalten:

AusgleichszulagenbezieherInnen

BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG

BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, der NÖ Familienhilfe oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt

(05.10.2011)




Mehr zum Thema:
Berichte & Informationen

Links:
Amt der NÖ Landesregierung - "Heizkostenzuschuss NÖ 2011/2012"